Rundschreiben Datenschutz-Folgeabschätzung TI-Konnektor – Beschluss der Datenschützer vom 12.09.2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Vor ein paar Monaten haben wir uns, wie mitgeteilt, an den Datenschutzbeauftragten von NRW gewandt, da die rechtliche Absicherung für uns Ärzte im Falle von Datenlecks der Telematik zumindest nicht eindeutig ist.
In einer konzertierten Aktion sind ähnliche Anträge von allen MEDI-Deutschland-Mitgliedern an die jeweilige Datenschutzbehörden gegangen, so dass die Konferenz aller Landesdatenschützer jetzt reagiert hat.
Es macht Sinn auf die Entscheidung der Datenschützer nun Deutschlandweit zu reagieren, um weiterhin klar zu machen, dass wir nicht bereit sind die Verantwortung für etwas zu tragen, das wir so nie gewollt haben und dass wir eben auch nicht kontrollieren können.
Mit kollegialen Grüßen
Frank Westerhaus (1. Vorsitzender)
Hier geht es zum Rundschreiben von Herrn Dr. Baumgärtner plus Anlagen:
Anlagen:
aktualisiert von , 04.11.2019, 17:52 Uhr |